2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht (1,1% Eintragungsgebühr)
und Pfandrecht im Grundbuch (ca. 1,2%)
bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.
Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Mehr dazu lesen Sie hier;
https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html