Befreiung von der

Grundbuch-Eintragungsgebühr

bei Erwerb von Wohnraum

 

2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht (1,1% Eintragungsgebühr)
und Pfandrecht im Grundbuch (ca. 1,2%)
bei Erwerb von Wohnraum beschlossen.

Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mehr dazu lesen Sie hier;

https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgeb%C3%BChr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html